Tierschutzrecht

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
(§ 1 TierSchG)

Der Schutz des tierischen Lebens und Wohlbefindens ist verfassungsrechtlich in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert, zugleich bietet das Tierschutzgesetz mit dem ethischen Grundsatz des § 1 TierSchG, den klaren Vorgaben zur Tierhaltung in § 2 TierSchG und den Strafvorschriften des § 17 TierSchG eigentlich ein recht starkes Fundament. In der Realität scheitert ein wirksamer Schutz von Tieren jedoch allzu oft an einem erheblichen strukturellen Vollzugsdefizit, insbesondere sog. Nutztiere betreffend. Wo Kontrollen ausbleiben, Verfahren eingestellt und Gesetze nicht konsequent angewendet werden, helfe ich mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dabei, bestehendes Recht für die Tiere effektiv durchzusetzen.

Als Rechtsanwältin für Tierschutzrecht setze ich mich mit fundierter juristischer Expertise und persönlichem Engagement für die Rechte und das Wohl von Tieren ein. Dabei berate und vertrete ich Tierschutzorganisationen sowie Privatpersonen, um tierschutzrechtliche Belange effektiv durchzusetzen, Missstände konsequent zu verfolgen und Haltungsbedingungen zu verbessern. Auch unterstütze ich beratend bei der weiteren Rechtsfortbildung hin zu mehr Tierschutz.

Mehr zu meiner persönlichen Motivation

Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte im Tierschutzrecht:

Ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Tierquälerei ist die Erstattung von Strafanzeigen. Häufig spielen in Sachverhalten, die Tierquälerei nach § 17 TierSchG aufweisen, jedoch auch weitere Straftatbestände eine Rolle, beispielsweise Straftaten im Lebensmittelrecht oder auch Subventionsbetrug – insbesondere im Bereich sog. Nutztierhaltung und -schlachtung. Strafanzeigen müssen grundsätzlich keine Rechtsausführungen enthalten. Da Staatsanwaltschaften jedoch häufig nicht über Spezialwissen im Bereich des Tierschutzstrafrechts verfügen, kann es in komplexen Fällen von Vorteil sein, juristisch fundierte Strafanzeigen zu stellen.

Ich erstelle Rechtsgutachten zu jeglichen tierschutzrechtlichen Fragestellungen.

Manche Bundesländer verfügen über ein Tierschutzverbandsklage-gesetz, das qualifizierten Tierschutzverbänden ermöglicht, bestimmtes behördliches Handeln verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Auf Basis meiner Erfahrung mit Verbandsklagen im Tierschutzrecht vertrete ich Tierschutzorganisationen in verwaltungsgerichtlichen Tierschutzverbands-
klagen.